KEB Wiesbaden - Programmheft 1/2019

Referentenverzeichnis § 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfül- lungs- und ZahlungsortWiesbaden. (2) Für diesenVertrag, diese Geschäftsbedingungen sowie die ge- samten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Teilnehmer/ derTeilnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleu- ten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent- lich-rechtlichen Sondervermögen Limburg an der Lahn. Limburg, Mai 2018 ■ Stornobedingungen für Bildungsurlaube, mehrtägige Studienreisen und Kompaktveranstaltungen Bei Reiserücktritt bis fünf Wochen vor Beginn der Reise be- halten wir 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts als Bear- beitungsgebühr ein (vgl.AGB § 6). Die Absage muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen nach diesem Termin müssen wir Ihnen den gesamten Reisebetrag berechnen, falls der Platz nicht neu besetzt werden kann. Bitte beachten Sie: Reisen, die über einen auswärtigen Ver- anstalter (z. B. ein Reisebüro) organisiert werden, können davon abweichende Stornobedingungen haben. G schäf sbedingungen 143

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