KEB Wiesbaden | Programmheft 2/2020
Geschäftsbedingungen 153 (5) Soweit Sie die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen auf elektronischem Wege buchen, wird der Vertragstext (Bestellda- ten undAGB) in wiedergabefähiger Form gespeichert. Sie können den Vertragstext vor Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdru- cken. (6) Der Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung Ihrer An- meldung im Onlineverfahren an die von Ihnen angegebene E- Mail-Adresse oder durch die schriftliche Bestätigung durch uns an Ihre mitgeteilte Postanschrift zustande. (7) Die Anmeldebestätigung dient als Teilnehmerausweis und ist zu den Kursen bzw. Veranstaltungen mitzubringen. Sie ist nicht übertragbar. (8) Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. (9) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden oder muss die Veranstaltung abgesagt werden oder sind wegen Ausbuchung keine weiteren Anmeldungen mehr möglich, so wird dies umge- hend mitgeteilt. § 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen (1) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist verpflichtet, das Kursentgelt grundsätzlich vollständig vor Beginn eines Kurses zu bezahlen; das Kursentgelt – ggf. zuzüglich etwaiger ausgewiesener besonderer Kosten – ist spätestens amTag desVeranstaltungsbe- ginns in voller Höhe fällig. Bei einzelnenVeranstaltungen kann das Entgelt durch Erwerb einer Eintrittskarte entrichtet werden. Die Preise verstehen sich in EURO. (2) Ihre Anmeldung setzt grundsätzlich Ihr Einverständnis zum Bankeinzug der Kursgebühr voraus, dazu halten wir entsprechen- de Formulare zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats vor, die Sie bitte vervollständigt mit den hierfür notwendigen ergänz- ten Daten uns rechtzeitig, möglichst bis 14 Tage vor Kursbeginn, übermitteln. Bitte tragen Sie für ausreichende Kontodeckung Sorge, da wir etwaige Bearbeitungsgebühren Ihres Geldinstituts, die uns durch die Nichteinlösung entstehen, Ihnen belasten müssen. Im Einzugs- ermächtigungsverfahren wird der zu zahlende Betrag frühestens 7 Tage vor Kursbeginn abgebucht. (3) Soweit wir personenbezogene Entgeltermäßigungen (z. B. Frankfurt–Pass, Gutscheine der Jobcenter Bildung und Teilhabe) gewähren können, müssen die tatbestandsmäßigen Vorausset- zungen bei der Anmeldung, spätestens einen Tag vor demVeran- staltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden, da ansonsten das volle Entgelt fällig wird. (4) Kosten, die uns durch Mahnungen entstehen, können wir Ih- nen weiterbelasten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kön- nen wir 3 Euro Auslagenersatz verlangen.
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