KEB Wiesbaden | Programmheft 2/2020
Geschäftsbedingungen 157 § 9 Form von Erklärungen -Teilnahmebescheinigungen (1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilneh- mer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform oder einer Übersendung durch Telefax. (2) Die regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung kann auf Wunsch gegen eine Aufwandsentschädigung von 3 € bescheinigt werden. § 10 Datenschutz (1) Die Erwachsenenbildung ist eine Einrichtung des Bistums Lim- burg und unterliegt somit den Vorschriften des KDG (KIRCHLI- CHE DATENSCHUTZGESETZ) in der jeweils geltenden Fassung. Das KIRCHLICHE DATENSCHUTZGESETZ stellt sicher, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung erfüllt wird. (2) Zum Zweck der Verwaltung setzt die Erwachsenenbildung automatisierte Datenverarbeitung ein; sie erhebt, verarbeitet und nutzt zum Zwecke der Abwicklung von Verträgen insoweit die Daten der Kursteilnehmer/Innen. Sie beachtet dabei die gesetzli- chen Vorgaben und insbesondere die Vorschriften des KDG. Die Erwachsenenbildung wird Ihre personenbezogenen Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. (3) Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung werden wir Ihre Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsfor- schung nutzen. § 11 Urheberrecht (1) Das Fotografieren, Filmen (auch per Handykamera) und Auf- nahmen auf Tonträger sind in unserenVeranstaltungen grundsätz- lich nicht gestattet. (2) Etwaig Ihnen überlassenes Lehrmaterial darf ohne zuvor er- teilte schriftliche Genehmigung der Erwachsenenbildung nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. § 12 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfül- lungs- und ZahlungsortWiesbaden. (2) Für diesenVertrag, diese Geschäftsbedingungen sowie die ge- samten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Teilnehmer/ derTeilnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleu- ten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent- lich-rechtlichen Sondervermögen Limburg an der Lahn. Limburg, Mai 2020
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