KEB Wiesbaden | Programmheft 2/2022

Geschäftsbedingungen 133 § 9 Form von Erklärungen -Teilnahmebescheinigungen (1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. (2) Die regelmäßige Teilnahme an einer Veranstaltung kann auf Wunsch gegen eine Aufwandsentschädigung von 3 € bescheinigt werden. § 10 Datenschutz (1) Die Erwachsenenbildung ist eine Einrichtung des Bistums Limburg und unterliegt somit den Vorschriften des KDG (KIRCHLICHE DATENSCHUTZGESETZ) in der jeweils geltenden Fassung. Das KIRCHLICHE DATENSCHUTZGESETZ stellt sicher, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung erfüllt wird. (2) Zum Zweck der Verwaltung setzt die Erwachsenenbildung automatisierte Datenverarbeitung ein; sie erhebt, verarbeitet und nutzt zum Zwecke der Abwicklung von Verträgen insoweit die Daten der Kursteilnehmer/Innen. Sie beachtet dabei die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die Vorschriften des KDG. Die Erwachsenenbildung wird Ihre personenbezogenen Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. (3) Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung werden wir Ihre Daten nicht für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung nutzen. § 11 Urheberrecht (1) Das Fotografieren, Filmen (auch per Handykamera) und Aufnahmen auf Tonträger sind in unserenVeranstaltungen grundsätzlich nicht gestattet. (2) Etwaig Ihnen überlassenes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte schriftliche Genehmigung der Erwachsenenbildung nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. § 12 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und ZahlungsortWiesbaden. (2) Für diesenVertrag, diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Teilnehmer/ derTeilnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Limburg an der Lahn. Limburg, Mai 2020

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