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(2) Etwaig Ihnen überlassenes Lehrmaterial darf ohne zuvor er-
teilte schriftliche Genehmigung der Erwachsenenbildung nicht
vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfül-
lungs- und ZahlungsortWiesbaden.
(2) Für diesenVertrag, diese Geschäftsbedingungen sowie die ge-
samten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Teilnehmer/
derTeilnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleu-
ten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent-
lich-rechtlichen Sondervermögen Limburg an der Lahn.
Limburg, Mai 2014
Geschäftsbedingungen