Mit der Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) von Juli 2023 und der überarbeiteten Fachkräftevereinbarung für Kindertageseinrichtungen in RLP von Februar 2024 sind auch die Fachkräftekataloge der beiden Bundesländer angepasst und um die Möglichkeit der Anerkennung als profilergänzende Kräfte ergänzt worden. Mit dem hier vorliegenden Qualifizierungsangebot bieten wir eine fundierte Fortbildung bzw. Basisqualifizierung an, die den formulierten Anforderungen der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz entspricht. Im Folgenden finden Sie die Aufteilung der Module, die Veranstaltungstermine und die Inhalte.
Übersicht Curriculum - 160 UE - 20 Kurstage :
Vermittlung Grundkenntnisse
Modul I - 24 UE
- berufliche Motivation, Reflexion über die berufliche Identität
- Berufsfeldbeschreibung, pädagogisches Selbstverständnis,
- Prinzipien des HBEP und der Bildungs-und Erziehungsempfehlungen RLP
(Aufteilung der Lerngruppe nach Länderzugehörigkeit)
- Arbeiten im Team
- Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Modul II - 16 UE
• Kindertageseinrichtungen in Hessen: rechtliche Grundlagen (Aufteilung der Lerngruppe nach Länderzugehörigkeit)
• Schutzkonzept und Prävention
Vertiefungsphase
Modul III, 24 UE
• Bildungstheorien und das Gestalten sozialer Beziehungen, Sensibilisierung für Eingewöhnungssituationen
• Entwicklungspsychologie der Kindheit
Modul IV - 24 UE
- Vertiefung der Prinzipien des HBEP und der Bildungs- und Erziehungsprinzipien RLP; (Gruppeneinteilung nach Länderzugehörigkeit)
- Methoden zur Arbeit mit Kinder(Gruppen): Aktivitäten in verschiedenen Bildungsbereichen, Bildung in Alltagssituationen, Bedeutung des Spiels, Methoden der Partizipation
- Planen und durchführen eines Projekts
Modul V - 8 UE
• Ernährungs-, Hygiene- und Gesundheitsbildung
Modul VI - 16 UE
• Beobachtung und Dokumentation
• Qualitätsentwicklung (Beschwerdemanagement)
Modul VII - 16 UE
• Inklusion: Umgang mit Diversität, Sozialraumorientierung, Arbeit mit Kindern mit herausforderndem Verhalten
Intervision in Regionalen Gruppen - 4 UE
Wie arbeiten andere? Wo stehe ich? Was brauche ich noch?
Reflexion
Modul VIII - 8 UE
• Trägerspezifisches Modul (z.B. Grundlagen Religionspädagogik, Rahmenleitbild)
Modul IX - 16 UE
• Resilienz
• Umgang mit Belastung und Stresssituationen
Reflexion und Abschluss
Abschluss-Refelxion mit Leitungen bzw. Mentor/-innen
Geplante Termine (Änderungen sind noch möglich!)
Modul A: 24. - 26.02.2025, online
Modul B: 13. - 14.05.2025, Präsenz
Modul C: 25. - 27.08.2025, online
Modul D: 25. - 27.11.2025, online
Modul E: 22.01.2026, Präsenz
Modul F: 23.04.2026, online
Modul G: 07.05.2026, Präsenz
Modul H: 18./19.08.2026, online
Modul I: 21.10.2026, Präsenz
Modul J: 03./04.11.2026, Präsenz
Modul K: 23.02.2027, Präsenz
Rechtliche Grundlagen der Bundesländer für profilergänzende Kräfte in Kindertageseinrichtungen
Hessen
§25 Abs. 2 HKJGB: 6. sonstige Personen
a) die über einen Bezug zum Profil und Konzept der Tageseinrichtung verfügen, der von dem Träger zu begründen ist,
b) aa) die mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss und über eine abgeschlossene Ausbildung im In- oder Ausland, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht, sowie über Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern verfügen oder
bb) deren Eignung das für Jugendhilfe zuständige Ministerium aufgrund von im Rahmen von Ausbildungen oder Fort- und Weiterbildungen erworbenen Kenntnissen im frühpädagogischen Bereich und Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern festgestellt hat,) die sich im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden im Zeitraum von zwei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit im frühpädagogischen Bereich weiterbilden und
c) deren Einsatz der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Prüfung der Voraussetzungen der Buchst. a bis c zugestimmt hat.
Die Mitarbeit von Fachkräften nach Satz 1 Nr. 6 ist auf einen Anteil von höchstens 25 Prozent des personellen Mindestbedarfs nach § 25c Abs. 1 ohne Berücksichtigung des nach § 25c Abs. 3 ermittelten Bedarfs für die Leitungstätigkeit begrenzt.
Rheinland-Pfalz
Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz: 7 Profilergänzende Fachkräfte
In einem multiprofessionell orientierten Team erhalten die Kinder neben den Anregungen von pädagogischen Fachkräften auch Anregungen von profilergänzenden Fachkräften, die vielfältige bildungs- und lebensbiographische Hintergründe einbringen und den Kindern somit weitere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnen. Der Bezug zur kindlichen Lebenswelt wird damit verstärkt und informelles Lernen gefördert. Die profilergänzende Fachkraft ist damit als Ergänzung zur Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs-, und Erziehungsauftrags zu sehen und bringt individuell profilergänzendes Fachwissen ein.
7.1 Der Einsatz sowie der Umfang von profilergänzenden Fachkräften müssen in der Konzeption dargestellt und beschrieben sein. Die Einbindung im Sinne eines multiprofessionellen Teams ist zu gewährleisten.
7.2 Der Träger der Tageseinrichtung muss die zur Konzeption der Einrichtung passende berufliche Qualifikation und Kompetenz der profilergänzenden Fachkraft dokumentieren.
7.3 Neben der beruflichen Kompetenz ist weiter die persönliche Kompetenz der profilergänzenden Fachkraft entscheidend, die durch den Träger im Einvernehmen mit der Leitung festgestellt wird.
7.4 Je nach Ausbildungsniveau und konzeptionell verankerten Einsatzmöglichkeiten können profilergänzende Fachkräfte analog zu den Nummern 4 und 5 dieser Vereinbarung eingesetzt werden.
7.5 Parallel zur Aufnahme der Tätigkeit muss die profilergänzende Fachkraft eine pädagogische Basisqualifizierung absolvieren. Die pädagogische Basisqualifizierung soll im ersten Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen und innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der Qualifizierung abgeschlossen werden.
7.6 Französische Fachkräfte (Französische Fachkräfte können sowohl über das Sozialraumbudget als auch über die reguläre Personalkostenförderung zum Einsatz kommen.) sollen Französisch als Muttersprache oder in Ausnahmefällen auf C1 Niveau beherrschen sowie gute Deutschkenntnisse und arbeitsfeldrelevante Berufserfahrungen vorweisen. Eine dem Herkunftsland äquivalente Mindestqualifikation nach Nummer 3 - 5 wird empfohlen. Alternativ soll die pädagogische Basisqualifizierung im ersten Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden.
Kitas in katholischer Trägerschaft werden bei der Anmeldung bevorzugt behandelt.
Information und Anmeldung:
Karina Duchscherer
06431 295-744
fobi-kita@bistumlimburg.de
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Kontakt
Abteilung Kindertageseinrichtungen Referat Qualifikation und Akquise
Roßmarkt 12
65549 Limburg
Telefon: 06431 295-592
Telefax: 06431 295-437
Sprechzeiten: | |
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Mo und Di | 14:00 - 16:00 Uhr |