Qualifizierung profilergänzende Kräfte zur Anerkennung als Kräfte zur Mitarbeit in Kindertageseinrichtungen (160 Unterrichtseinheiten insgesamt)


Kursnummer
26-511134
Status
wenig Teilnehmer 
Referent(en):
Bresnik, Peggy , Erzieherin, Coach, Referentin FB sozialpäd. Bereich
Kaiser, Anna
Ley, Teresa
Hessenthaler, Melanie
Kunz, Alexandra , Referentin für Kinderschutz beim Kinderschutzbund Landesverband Hessen und Pädagogische Leitung beim Kinderschutzbund Rheingau
Veranstalter:
profilergänzende Fachkräfte
Veranstaltungsort:
Kosten:
2780,00 €
Zeitraum:
Di. 11.08.2026 - Di. 09.05.2028
Uhrzeit:
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dauer:
20 Termine

Info

Mit der Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) von Juli 2023 und der Fachkräftevereinbarung für Kindertageseinrichtungen in RLP von Juli 2021 sind auch die Fachkräftekataloge der beiden Bundesländer überarbeitet und um die Möglichkeit der Anerkennung als profilergänzende Kräfte ergänzt worden. Mit dem hier vorliegenden Qualifizierungsangebot bieten wir eine fundierte Fortbildung bzw. Basisqualifizierung an, die den formulierten Anforderungen der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz entspricht. Im Folgenden finden Sie die Aufteilung der Module, die Veranstaltungstermine und die Inhalte.
Übersicht Curriculum - 160 UE - 20 Kurstage :

Vermittlung Grundkenntnisse
Modul I - 24 UE
- berufliche Motivation, Reflexion über die berufliche Identität
- Berufsfeldbeschreibung, pädagogisches Selbstverständnis,
- Prinzipien des HBEP und der Bildungs-und Erziehungsempfehlungen RLP
(Aufteilung der Lerngruppe nach Länderzugehörigkeit)
- Arbeiten im Team
- Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Modul II - 16 UE
• Kindertageseinrichtungen in Hessen: rechtliche Grundlagen (Aufteilung der Lerngruppe nach Länderzugehörigkeit)
• Schutzkonzept und Prävention

Vertiefungsphase
Modul III, 24 UE
• Bildungstheorien und das Gestalten sozialer Beziehungen, Sensibilisierung für Eingewöhnungssituationen
• Entwicklungspsychologie der Kindheit

Modul IV - 24 UE
- Vertiefung der Prinzipien des HBEP und der Bildungs- und Erziehungsprinzipien RLP; (Gruppeneinteilung nach Länderzugehörigkeit)
- Methoden zur Arbeit mit Kinder(Gruppen): Aktivitäten in verschiedenen Bildungsbereichen, Bildung in Alltagssituationen, Bedeutung des Spiels, Methoden der Partizipation
- Planen und durchführen eines Projekts

Modul V - 8 UE
• Ernährungs-, Hygiene- und Gesundheitsbildung

Modul VI - 16 UE
• Beobachtung und Dokumentation
• Qualitätsentwicklung (Beschwerdemanagement)

Modul VII - 16 UE
• Inklusion: Umgang mit Diversität, Sozialraumorientierung, Arbeit mit Kindern mit herausforderndem Verhalten

Intervision in Regionalen Gruppen - 4 UE
Wie arbeiten andere? Wo stehe ich? Was brauche ich noch?

Reflexion
Modul VIII - 8 UE
• Trägerspezifisches Modul (z.B. Grundlagen Religionspädagogik, Rahmenleitbild)

Modul IX - 16 UE
• Resilienz
• Umgang mit Belastung und Stresssituationen

Reflexion und Abschluss
Abschluss-Refelxion mit Leitungen bzw. Mentor/-innen

Rechtliche Grundlagen der Bundesländer für profilergänzende Kräfte in Kindertageseinrichtungen

Hessen
§25 Abs. 2 HKJGB: 6. sonstige Personen
a) die über einen Bezug zum Profil und Konzept der Tageseinrichtung verfügen, der von dem Träger zu begründen ist,
b) aa) die mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss und über eine abgeschlossene Ausbildung im In- oder Ausland, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht, sowie über Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern verfügen oder
bb) deren Eignung das für Jugendhilfe zuständige Ministerium aufgrund von im Rahmen von Ausbildungen oder Fort- und Weiterbildungen erworbenen Kenntnissen im frühpädagogischen Bereich und Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern festgestellt hat,) die sich im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden im Zeitraum von zwei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit im frühpädagogischen Bereich weiterbilden und
c) deren Einsatz der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Prüfung der Voraussetzungen der Buchst. a bis c zugestimmt hat.
Die Mitarbeit von Fachkräften nach Satz 1 Nr. 6 ist auf einen Anteil von höchstens 25 Prozent des personellen Mindestbedarfs nach § 25c Abs. 1 ohne Berücksichtigung des nach § 25c Abs. 3 ermittelten Bedarfs für die Leitungstätigkeit begrenzt.

Rheinland-Pfalz
Hier wird in der Fachkräftevereinbarung unter 7. auf die Möglichkeit zur Bildung multiprofessioneller Teams eingegangen. Profilergänzende Kräfte werden laut Vereinbarung als Ergänzung zur Umsetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrages gesehen und bringen individuell profilergänzendes Fachwissen ein.
Die Anerkennung der profilergänzenden Kräfte hängt hier ab von:
7.1. Der Einsatz sowie der Umfang der profilergänzenden Kräfte müssen in der Konzeption
dargestellt und beschrieben sein. Die Einbindung im Sinne eines multiprofessionellen Teams ist zu gewährleisten.
7.2. Der Träger der Tageseinrichtung muss der Betriebserlaubnisbehörde eine zur Konzeption der Einrichtung passende berufliche Qualifikation und Kompetenz der profilergänzenden Kraft nachweisen.
7.3. Neben der beruflichen Kompetenz ist weiter die persönliche Kompetenz der profilergänzenden Kraft nachzuweisen.
7.4. Parallel zur Aufnahme der Tätigkeit muss die profilergänzende Kraft eine pädagogische Basisqualifizierung absolvieren. Die pädagogische Basisqualifizierung soll im ersten Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit begonnen werden.

Kitas in katholischer Trägerschaft werden bei der Anmeldung bevorzugt behandelt.

Information und Anmeldung:
Nina Berrendorf-Christl
06431 295-744
fobi-kita@bistumlimburg.de


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