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Geschäftsbedingungen

(2) Etwaig Ihnen überlassenes Lehrmaterial darf ohne zuvor er-

teilte schriftliche Genehmigung der Erwachsenenbildung nicht

vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfül-

lungs- und ZahlungsortWiesbaden.

(2) Für diesenVertrag, diese Geschäftsbedingungen sowie die ge-

samten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Teilnehmer/

derTeilnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleu-

ten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffent-

lich-rechtlichen Sondervermögen Limburg an der Lahn.

Limburg, Mai 2014

Stornobedingungen für Bildungsurlaube,

mehrtägige Studienreisen und

Kompaktveranstaltungen

Bei Reiserücktritt bis fünf Wochen vor Beginn der Reise be-

halten wir 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts als Bear-

beitungsgebühr ein (vgl.AGB § 6). Die Absage muss schriftlich

erfolgen. Bei Stornierungen nach diesem Termin müssen wir

Ihnen den gesamten Reisebetrag berechnen, falls der Platz

nicht neu besetzt werden kann.

Bitte beachten Sie: Reisen, die über einen auswärtigen Ver-

anstalter (z. B. ein Reisebüro) organisiert werden, können

davon abweichende Stornobedingungen haben.

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