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G äftsbedingungen

(5) Soweit Sie die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen auf

elektronischemWege buchen, wird der Vertragstext (Bestelldaten

und AGB) in wiedergabefähiger Form gespeichert. Sie können den

Vertragstext vor Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken.

(6) Der Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung Ihrer An-

meldung im Onlineverfahren an die von Ihnen angegebene E-Mail-

Adresse oder durch die schriftliche Bestätigung durch uns an Ihre

mitgeteilte Postanschrift zustande.

(7) Die Anmeldebestätigung dient als Teilnehmerausweis und ist

zu den Kursen bzw. Veranstaltungen mitzubringen. Sie ist nicht

übertragbar.

(8) Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres

Eingangs berücksichtigt.

(9) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden oder muss

die Veranstaltung abgesagt werden oder sind wegen Ausbuchung

keine weiteren Anmeldungen mehr möglich, so wird dies umge-

hend mitgeteilt.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin ist verpflichtet, das

Kursentgelt grundsätzlich vollständig vor Beginn eines Kurses zu

bezahlen; das Kursentgelt – ggf. zuzüglich etwaiger ausgewiesener

besonderer Kosten – ist spätestens am Tag des Veranstaltungs-

beginns in voller Höhe fällig; die Preise verstehen sich in EURO.

(2) Ihre Anmeldung setzt grundsätzlich Ihr Einverständnis zum

Bankeinzug der Kursgebühr voraus, dazu halten wir entsprechen-

de Formulare zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats vor,

die Sie bitte vervollständigt mit den hierfür notwendigen ergänz-

ten Daten uns rechtzeitig, möglichst bis 14 Tage vor Kursbeginn,

übermitteln.

Bitte tragen Sie für ausreichende Kontodeckung Sorge, da wir

etwaige Bearbeitungsgebühren Ihres Geldinstituts, die uns durch

die Nichteinlösung entstehen, Ihnen belasten müssen. Im Einzugs-

ermächtigungsverfahren wird der zu zahlende Betrag frühestens

7 Tage vor Kursbeginn abgebucht.

(3) Soweit wir personenbezogene Entgeltermäßigungen (z. B.

Frankfurt–Pass, Gutscheine der Jobcenter BUT (Bildung und Teil-

habe), Elterngutscheine des Landes Hessen, Begrüßungsprojekt)

gewähren können, müssen die tatbestandsmäßigen Voraussetzun-

gen bei der Anmeldung, spätestens einen Tag vor dem Veranstal-

tungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden, da an-

sonsten das volle Entgelt fällig wird.

(4) Kosten, die uns durch Mahnungen entstehen, können wir Ih-

nen weiterbelasten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kön-

nen wir 3 Euro Auslagenersatz verlangen.