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G äftsbedingungen

§ 6 Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung

(1) Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin kann bis einen Tag

vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt muss uns

schriftlich, per E-Mail oder durch Telefax mitgeteilt werden.

(2) Wir haben als Veranstalter dann Anspruch auf eine angemes-

sene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnah-

meentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns

kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(3) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle

Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz

1 zurückgetreten ist.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem

Grund bleibt unberührt.

§ 7 Rücktritt des Veranstalters – Änderungsvorbehalt -

Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zu-

rückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

- für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen

vorliegen (Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl)

- die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden

Umständen ganz oder teilweise abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahme-

entgelte für nicht stattfindende bzw. teilweise nicht mehr statt-

findende Kurse oder Veranstaltungen vollständig zurückerstattet.

Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

(2) Wir behalten uns organisatorische Änderungen vor: es be-

steht also kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch

eine bestimmte Dozentin oder einen Dozenten durchgeführt

wird. Auch soweit Änderungen nach Ort oder Zeit notwendig

werden, behalten wir uns diese vor.

(3) Die Familienbildungsstätten können einen Vertrag aus wichti-

gem Grund gemäß § 314 BGB fristlos kündigen. Ein solcher wich-

tiger Grund kann dabei sein:

- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen

durch lärmendes oder querulatorisches Verhalten;

- Körper-/Ehrverletzungen gegenüber dem/der Kursleiter/in,

gegenüber Teilnehmer/innen oder sonstigen Beschäftigten

der Familienbildungsstätte;

- Diskriminierungen von Personen aus Gründen der

Rasse oder der ethischen Herkunft, des Geschlechts,

der Religion oder derWeltanschauung, einer Behinderung,

des Alters oder der sexuellen Identität;